Kündigung Versorger

Wenn die Strompreise immer weiter steigen wird es Zeit, den Stromanbieter schnellst möglich zu wechseln. Dazu ist eine Kündigung beim Altversorger notwendig. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht mehr notwendig da ihr neuer Energieversorger oder das Energiebüro Mareinberg dies bereits mit für sie übernimmt. Wir oder ihr neuer Stromanbieter benötigt dazu lediglich einen Auftrag zum Stromanbieterwechsel.

Sollten sie dennoch nicht unseren Service in Anspruch nehmen kann es durchaus vorkommen, dass
sie als Stromkunde bei einem Wechsel ihren Vorversorger selbst kündigen müssen.

Fristgerechte Kündigung:
Dazu müssen Sie sich vorerst informieren, welche Kündigungsfristen ihr aktueller Stromanbieter vertraglich festgelegt hat. Stellen sie dann rechtzeitig eine fristgerechte Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Kündigung sollte mindestens ein bis zwei Wochen vor der Frist beim Vorversorger eingehen. Der Grund dafür ist, dass der neue Anbieter bei einem Wechsel mehrere Schritte auf einmal zu erledigen hat, so dass die Kündigung eventuell nicht innerhalb der Kündigungsfrist beim Vorversorger eintrifft.


Sonderkündigungsrecht:
Eine andere Form der Kündigung stellt das Sonderkündigungsrecht dar.
Wenn sie ihren Stromanbieter noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen möchten, da dieser die Strompreise erhöht, können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Senden sie dazu einfach eine Kündigung wegen Strompreiserhöhung sofort nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung an ihren Versorger.

Vorlagen zur Kündigung finden Sie unter folgenden Links:

Fristgerechte Kündigung
Sonderkündigungsrecht


Ihr Energiebüro in Marienberg berät und erledigt diese Schritte gern für sie!

Und machen sie sich keine Sorgen, dass für einige Tagen zwischen dem Wechsel das Licht bei ihnen aus geht. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Stromversorgung in jedem Fall gesichert sein muss!